Die kleine Anfrage der NRW-Landtagsvizepräsidentin Carina Gödecke vom 2.12.2011 ist beantwortet. Auf den ersten Blick auffallend ist, dass der Verfasser der Antwort –Ralf Jäger (Innenminister NRW & MdL)- in der sonst in reinem Text gehaltenen Antwort ganz genau eine Tabelle eingebaut hat. Diese stellt „Politisch Motivierte Ausländerkriminalität“, „Politisch motivierte Kriminalität-Links“ und „Politisch motivierte Kriminalität-Rechts“ gegenüber. Der Haken an dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ ist, dass dieses auf einer polizeilichen Eingangsstatistik beruht, welche nur den polizeilichen Verdacht politisch motivierter Kriminalität erfasst. Somit finden die Prinzipien der Unschuldsvermutung keine Berücksichtigung in dieser Art von Statistik, ferner spielen (nicht existente) Ermittlungserfolge keinerlei Rolle. Der „Nachbarschaftsstreit“ wird in dieser Statistik immer ein solcher bleiben, auch dann, wenn eine Verurteilung wegen einer ausländerfeindlichen Tat erfolgt sein wird. Somit ist die von Herrn Jäger angeführte Tabelle im Hinblick auf die gestellte Anfrage vollkommen wertlos . Ein gewisser Wert kommt der verwendeten Tabelle höchstens in dem Sinne zu, dass sie suggerieren könnte, dass es in Langendreer Gewalt nicht nur von Nazis, sondern ebenso von „Linken“ gegeben habe.
In Langendreer haben 1200 „Linke“ deutlich und friedlich demonstriert, dass sie keine Nazis haben wollen. Den Langendreerer Bürgern -und sei es zwischen den Zeilen- Kriminalität zu unterstellen, entbehrt nicht nur jeder handfesten Grundlage, sondern stellt implizit eine Unterstellung von Kriminalität dar. Wenn mensch so will, ist diese Unterstellung eine Art von verbaler Gewalt gegen couragierte Bürger. Der Verfassungsschutz nennt „verbale Gewalt“ übrigens gerne auch „Militanz“.
Es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass auch in NRW die Prämisse des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) gilt:
„Antifaschismus ist nicht die richtige Antwort, sondern Demokratie.“ (Quelle)
Ausgehend von dieser Prämisse wird so Manches verständlich für Demokraten und Antifaschisten.
Nachtrag 15.01.2012: Auch eine recht aktuelle (vom Verfassungsschutz in Bremen geschriebene) „Geschichte“ ist aufschlussreich:
„Auf die Frage, warum die Band als „nicht verfassungswidrig“ eingestuft ist, antwortet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen: „Bei der Hooligan-Band steht nicht der Rechtsextremismus im Vordergrund, sondern die Gewaltbereitschaft.“ Deshalb sei sie kein Beobachtungsobjekt. Das Verfassungsschutzgesetz greife hier nicht.“