Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vorletzten Freitag (siehe Eintrag vom 2.12.) im Prozess gegen drei Langendreerer Neonazis für zwei von ihnen eine Haftstrafe gefordert. Verurteilt wurden sie dann erstinstanzlich lediglich zu Bewährungsstrafen, einer Geldstrafe und Sozialstunden. Wie derwesten heute berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sprich: das erstinstanzliche Urteil angefochten. Somit wird es ein Berufungsverfahren geben.
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