Ist es strafbar, eine AfD-Infostand-Besatzung als „Wichser“ zu bezeichnen?

Am Mittwoch, den 25. 11. findet um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Saal A 3.15 ein Prozess gegen ein Mitglied unserer Initiative statt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Beleidigung vor. Er hatte am 7. Februar – also kurz nachdem die AfD unter Höcke den Coup im Thüringer Landtag durchgezogen hatte – auf dem Weg zum Markt in Langendreer gesehen, dass die AFD einen Stand am Markt aufgebaut hatte. Im Vorbeifahren sagte er: „Jetzt sind diese Wichser auch noch hier“. Eine Polizistin aus Langendreer, die sich für den Schutz des AfD-Standes verantwortlich fühlte, verfolgte den Angeklagten auf dem Markt  und nahm seine Personalien auf.  Er erhielt einen Strafbefehl über 600 EUR. Hiergegen hat er Widerspruch eingelegt: „Zugegeben, so der Beschuldigte, handelt es sich nicht um die eleganteste Formulierung einer Empörung über diese Menschenverachter, aber das Ganze als Beleidigung zu verfolgen, ist nicht akzeptabel.“ Dazu ein Sprecher des Bochumer Friedensplenums: „Wenn die Bochumer Polizei in den letzten Jahrzehnten die erheblich heftigeren Beschimpfungen, die wir bei Infoständen in Anwesenheit von Polizist*innen erfahren haben, mit dem gleichen Engagement verfolgt hätte, wäre das Anlass für etliche Dutzend Beleidigungsanklagen gewesen. Wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht in politischen Auseinandersetzungen die Freiheit der Meinungsäußerung sehr weit fast. Es ist sehr verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und eine Richterin überhaupt ein Verfahren eröffnet.“

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