„Beleidigungs“prozess geht in die 3. Runde

Heute fand der zweite Gerichtstermin zur vermeintlichen Beleidigung von AfDler*innen an ihrem Stand in Langendreer am 7. Februar statt. Zum Hintergrund siehe „Ist es strafbar, eine AfD-Infostand-Besatzung als „Wichser“ zu bezeichnen?“ Dieses Mal fand das Tribunal in einem mehr als doppelt so viele Zuhörer*innen fassenden Saal statt – nämlich sieben statt drei. Auch dieses Mal musste die Mehrzahl der Interessierten vor der Tür bleiben. Der Antrag auf Verlegung in einen größeren Saal wurde abgelehnt. In seiner Einlassung betonte das beschuldigte Mitglied unserer Initiative, dass er es für richtig und nötig finde, gegen AfD-Stände zu protestieren. Dies sei nach dem Coup von Höcke am Vorabend dieses Vorfalls besonders nötig gewesen. Die Richterin schlug daraufhin vor, das Verfahren gegen Zahlung von 100 EUR einzustellen. Der Angeklagte lies sich auf diesen Deal, der es der Richterin erspart hätte, eine Urteilsbegründung zu schreiben, nicht ein.


Die Verhandlung wurden mit der Zeugenvernehmung fortgesetzt. Die eifrige Polizistin, die die Anzeige geschrieben hatte und AfD-Ratsmitglied Krampitz machten dabei ungenaue, widersprüchliche Aussagen und schilderten den Ablauf in unterschiedlichen Versionen. Die Polizistin betonte, ohne dass jemand sie darauf angesprochen hätte, dass sie nicht zur AfD gehören würde. Krampitz konnte sich nicht an den genauen Wortlauf der Beleidigung erinnern, weil er das ganze Jahr an den vielen Ständen mit einer „Menge von Beleidigungen und Beschimpfungen“ zu tun gehabt habe! Durch diese Mitteilung hat das Verfahren eine erfreulichen Aspekt bekommen. Der Termin endete wieder mit einer Vertagung, weil die dritte Zeugin (AfD) nicht erschienen war. Die Richterin setzte als neuen Termin den 8.12. wieder um 10 Uhr im Saal A 3.15 an.

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