Beim heutigen Berufungsverfahren wegen Beleidigung und Verwenden verfassungswidriger Symbole vor dem Landgericht in Bochum gegen Daniel und Timo E. sowie gegen Martin P. wurde die Berufung auf die Rechtsfolgenaussprache beschränkt. Das heißt, dass lediglich nochmals über das Strafmaß neu entschieden wurde. Diesbezüglich beschloss das Berufungsgericht folgendes:
Daniel E. wird zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wird zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Bewährungsauflage ist für die ersten zwei Jahre Bewährungshilfe. Ferner muss Daniel E. 200 Sozialstunden ableisten.
Martin P. wird ebenfalls zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Auch diese wird zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Martin P. muss im ersten Jahr Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Ferner muss er 30 Monate lang je 50,- € an die Landeskasse bezahlen.
Das Verfahren gegen den zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Timo E. wurde abgetrennt. Dieses Verfahren wird am Dienstag, den 8. Mai um 9.00 Uhr im Landgericht in Saal C 47 fortgesetzt und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Timo E. hätte heute die Möglichkeit gehabt, mit der Auflage Gespräche beim Jugendamt in Anspruch zu nehmen davonkommen können, was er allerdings ablehnte: er habe sich nichts vorzuwerfen.
Gegen den mittlerweile in Essen gemeldeten Daniel E. stehen laut landesrichterlicher Aussage von heute derzeit noch sieben Gerichtsverhandlungen an. Diese Tatsache floss in das heutige Urteil ausdrücklich nicht ein – es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings wird es sich in einigen der anstehenden Verfahren gegen Daniel E. laut Landesrichter um „brisantere“ Tatvorwürfe als heute handeln.
Siehe auch: detaillierter Bericht auf bo-alterntativ.